Global Game Jam goes THE LÄND
Der Global Game Jam kommt nach THE LÄND – und ihr könnt Teil davon sein! Gesucht werden Games-Studios, Unternehmen, Hochschulen, Vereine und (Kultur-) Einrichtungen, die eine eigene „Site“ organisieren möchten – also einen Ort, an dem lokale Game Jams stattfinden. Am besten in Zusammenarbeit mit weiteren Akteur*innen aus eurer Region. 48 Stunden lang wird im Zeitraum vom 26. Januar bis 1. Februar 2026 gecoded, gestaltet und gemeinsam Großartiges geschaffen.
Die MFG Baden-Württemberg unterstützt bis zu acht Sites mit einem Zuschuss von maximal 4.000 Euro brutto. Alle treten unter dem gemeinsamen Label „GGJ goes THE LÄND: [Site-Name]“ beim weltweit größten Game-Event an. Das Ziel: Kooperationen und Kompetenzen im Game Development, Game Design und in der Game Art stärken – regional, interdisziplinär und über Hochschul- und Unternehmensgrenzen hinweg.
Füllt den Antrag unten bis zum 9. November 2025 aus und werdet Teil von GGJ goes THE LÄND mit einer eigenen Site!
Hier das Wichtigste auf einen Blick:
Antragsberechtigt sind Games-Studios, Unternehmen, Hochschulen, (Kultur-)Einrichtungen oder Vereine. Wünschenswert ist die Umsetzung in Partnerschaft mit einer weiteren Hochschule/Einrichtung/Institution oder durch mehrere Unternehmen/Studios.
Es ist eine maximale Förderung in Höhe von 4.000 Euro brutto möglich, wobei unterschiedlich hohe Summen beantragt werden und genehmigt werden können – je nach nachweisbarem Bedarf.
Anrechenbar sind ausschließlich Sachleistungen (z.B. Raummiete, technische Infrastruktur, Verpflegung, Kommunikation/Marketing, eventuell Security etc.).
Die Fördermittel sind ausschließlich projektgebunden einzusetzen.
Die Förderung ist vollfinanziert und wird als Zuschuss ausbezahlt.
Nach Bewilligung ist eine Abschlagszahlung von 60 % vorgesehen, um die Vorleistung der Sites zu reduzieren.
Basis der Auszahlung ist ein Fördervertrag, der zwischen der MFG Baden-Württemberg und der/m Antragsteller*in nach Zusage der Förderung geschlossen wird.
Es können in der finalen Auszahlung ausschließlich die tatsächlichen Kosten und Ausgaben abgerechnet werden.
Die finale Schlussrechnung muss bis zum 28.2.2026 an die MFG Baden-Württemberg gestellt sein.
Die Sites erhalten von der MFG Baden-Württemberg ein Visual zur Kommunikation und nehmen als „GGJ goes THE LÄND: [Site-Name]“ (= Stadt / Einrichtung / Hochschule / Studio / Unternehmen) teil. Der Site-Name ist gleich der Site-Benennung wie sie auf www.globalgamejam.org registriert wird. Damit erscheinen sie gebündelt auf der Liste der ca. 800 Sites weltweit.
Sie nennen die Förderung durch die MFG Baden-Württemberg und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und verlinken auf beide Akteure in allen Social Media-Posts sowie in Print- und Online-Medien zum Event. Damit ist gewährleistet, dass sie in der Außen-Kommunikation gemeinsam wahrgenommen werden.
Die Auswahl der Sites erfolgt durch die MFG entlang der vier Kriterien:
(1) Überzeugende Motivation
(2) Kooperativer Ansatz
(3) Professionelle Qualität
(4) Belastbare Infrastruktur